In einem vom deutschen Entwicklungsministerium (BMZ) ausgerichteten Online-Forum diskutierten Fachleute heute gesetzliche Vorgaben zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht. Der Rahmen für die Gespräche wurde von hochrangigen Vertretern deutscher und europäischer Regierungsorganisationen gespannt: Maria Flachsbarth und Norbert Barthle, beide Staatssekretäre im BMZ, brachten die deutsche Perspektive ein, EU-Justizkommissar Didier Reynders die europäische. Hochrangige Vertreter wie, Dante Pesce, der Co-Vorsitzende der UN International Working Group on Business and Human Rights, und Sharan Burrow, Generalsekretärin der International Trade Union Confederation (ITUC), trugen zu den Gesprächen ebenso wie Vertreter aus Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft bei.

Die Teilnehmer des Forums waren sich einig, dass gesetzliche Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene für die effektive Durchsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt erforderlich sind. Auch Stimmen für die Entwicklung eines neuen Wirtschafts-Modells für die Zukunft wurden während des Forums laut. Das ausdrückliche Bekenntnis hochrangiger deutscher Regierungsvertreter zum Erfordernis eines Lieferkettengesetzes folgt auf Jahre eines Freiwilligkeits-Ansatzes. Er basierte auf dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der im Dezember 2016 vom Bundeskabinett angenommen wurde. Der vom NAP vorgegebene Monitoring-Mechanismus und die in den zurückliegenden zwei Jahren durchgeführten Erhebungen zum Umsetzungsstand deutscher Unternehmen dokumentierten jedoch eine unzureichende Umsetzung der NAP-Vorgaben durch Unternehmen. Gesetzgebung auf deutscher und europäischer Ebene ist daher eine gebotene und im Koalitionsvertrag 2017 vorgesehene Folge.

Jonas Burgheim, Gründer und Geschäftsführer des Cares Project, nahm an dem Forum für die Policy-Consultancy teil. In seiner vorherigen Position als Referent des BMZ zu Wirtschaft und Menschenrechten trug er maßgeblich zur Umsetzung des NAP nach seiner Annahme bei. Er war in dieser Rolle auch einer der ersten deutschen Regierungsbediensteten, die den Bedarf der Einführung eines Sorgfaltspflichtgesetzes identifizierten und ausdrücklich benannten. Burgheim setzte sich zudem erfolgreich für eine starke Berücksichtigung des Themas menschenrechtlicher Sorgfalt als Teil der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 ein, wovon nicht zuletzt das heutige Forum zeugt. Mehr als zwei Jahre nach diesem Einsatz zeigt sich nun die akkurate Policy-Analyse und die Relevanz von Burgheims Grundlagenarbeit für die langfristige Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt durch Unternehmen.