PolitiCares steht für zukunftsorientierte und verantwortungsbewusste Policy-Gestaltung und ihre Praxis-Anwendung. Gemeinsam finden wir schlüssige Lösungsansätze für komplexe Herausforderungen in Ihrer Arbeit.
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Ansatz
Nachhaltigkeit und Menschenrechte sind elementare Bestandteile erfolgreicher Gesellschaftsmodelle. Beide werden daher auch zunehmend von Politik und Wirtschaft mit Aufmerksamkeit bedacht.
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Angebot
Unser breites Dienstleistungsspektrum ermöglicht die Bereitstellung ganzheitlicher Lösungsansätze. Wir erstellen Konzepte und unterstützen Ihre Arbeit zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht und Nachhaltigkeit,
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Zusammenarbeit
Als Teil unseres Beratungsansatzes regen wir zielgerichtete Kooperationen und Zusammenarbeit an. Ziel ist es, Synergien zu schaffen und Lernprozesse zu befördern.
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Erfahrung
Unsere erfolgreiche Beratungsarbeit gründet auf anerkannter Expertise zu Menschenrechten und Nachhaltigkeit aus Regierungsarbeit, internationalen Organisationen, dem Stiftungs- und Social Start-Up Umfeld.
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Human Rights Due Diligence in Practice
Die folgenden sechs Fragen dienen als Ausgangspunkt erfolgreicher Gestaltung menschenrechlicher Sorgfaltspflicht:
- Verfügt Ihre Organisation über eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten, die auf Geschäftsführungsebene angenommen wurde?
- Haben Sie eine Risiko-Prüfung etwaiger negativer Auswirkungen Ihres Unternehmenshandelns auf die Menschenrechte Dritter durchgeführt?
- Haben Sie Ihre Geschäftstätigkeit oder Unternehmensprozesse verändert, um etwaige negative Auswirkungen auf die Menschenrechte Betroffener zu mindern oder zu vermeiden?
- Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der hierzu neu eingeführten Handlungsweisen und Prozesse?
- Kommunizieren Sie regelmäßig öffentlich wie Sie mit menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmenshandelns umgehen?
- Haben Sie für Fälle von Menschenrechtsverletzungen einen unternehmenseigenen Abhilfemechanismus eingerichtet, sind Sie Teil einer entsprechenden (Branchen-)Initiative oder unterstützen Sie den Zugang zu einem solchen Mechanismus auf andere Art?
Die obenstehenden Fragen basieren auf den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Die UNGP wurden 2011 von den UN-Mitgliedstaaten angenommen und sind das grundlegende Referenzdokument zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Sie bestärken Unternehmen darin “unabhängige Beratung und Expertise” zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht einzuholen und rufen Staaten dazu auf, für die “Kohärenz staatlicher Policy” zu sorgen. Unser Gründer und Geschäftsführer, Jonas Burgheim, war als Mitarbeiter der deutschen Bundesregierung mit der Überführung der UNGP durch die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte betraut.
Gerne stellen wir auch Ihnen unsere Beratungs-Expertise zur Verfügung! Weitere Informationen finden Sie hier.